Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der MplusM EDV Concept Consulting GmbH,
Fassung vom 12.04.2021:
I. Vertragsabschluss
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen. Die Angebote der Web-Präsenz „www.mplusm.at“ richten sich ausschließlich an österreichische Kunden!
(2) Ein Vertragsverhältnis kommt nur durch Annahme einer schriftlichen Bestellung zustande; Erklärungen per Telefax und Email genügen für die Einhaltung der Schriftform. Bis dahin sind allfällige Angebote von unserer Seite freibleibend.
(3) Vertragsbedingungen oder sonstige Geschäftsbedingungen des Bestellers sind unwirksam, soweit diese nicht im einzelnen von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.
(4) Diese Geschäftsbedingungen gelten nur insoweit der jeweilige Vertragsinhalt nicht durch gesonderte Bestimmungen über Preise, Liefermodalitäten etc. durch die jeweils gültigen Preisblätter geregelt sind.
II. Lieferung
(1) Liefertermine für Waren gelten als eingehalten, wenn sie die Firma des Auftragnehmers bzw. im Falle eines Streckengeschäftes das Werk des Sublieferanten verlassen haben. Leistungstermine gelten als eingehalten, wenn wir oder unser Sublieferant mit der Erbringung der Leistung begonnen haben bzw. hat. In Fällen, in denen ohne unser Verschulden oder aus Gründen, die auf Seiten des Bestellers liegen, die Lieferung bzw. Leistung nicht durchgeführt bzw. vollendet werden kann, genügt für die Vertragserfüllung von unserer Seite die Versandbereitschaft bzw. Leistungsbereitschaft. Grundlegende Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfristen durch uns ist ferner, dass sämtliche vom Besteller zu beschaffende Informationen, technische und sonstige Angaben sowie allfällige Genehmigungen rechtzeitig zu unserer Verfügung gestellt werden bzw. vorliegen.
(2) Wird ein schriftlich zugesagter Liefertermin durch unser Verschulden mehr als sechs Wochen überschritten und wird eine vom Besteller danach schriftlich zu setzende, angemessene Nachfrist ebenso durch unser Verschulden nicht eingehalten, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Geleistete Anzahlungen sind in diesem Fall dem Besteller zurückzubezahlen, sofern nicht andere Ansprüche gegen den Besteller, vor allem Ansprüche aus früheren Aufträgen, vorliegen. Über den Rücktritt hinausgehende Ansprüche des Bestellers, wie insbesondere auf Schadenersatz, sind einvernehmlich ausgeschlossen. Hat der Besteller die Ware erhalten, ist ein Rücktritt nicht mehr zulässig. Ist eine Lieferung oder eine Leistung teilbar, besteht das Rücktrittsrecht nur bezüglich der noch aushaftenden Lieferungen oder Leistungen.
(3) Bei Lieferungen von Ware geht die Gefahr mit der Übergabe an den Transporteur auf den Besteller über, gleichgültig, ob wir selbst den Transport durchführen oder ein Dritter. Bei Verzug in der Versendung aus unserem Verschulden geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft der Ware an den Besteller über.
(4) Wir sind zur Vornahme von Teillieferungen oder Teilleistungen berechtigt. Mangels gesonderter Abrede sind wir berechtigt, einzelne Teillieferungen zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer zu fakturieren.
(5) Zum Begriff „höhere Gewalt“ zählen alle Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen und geeignet sind, die ordnungsgemäße Erfüllung unserer Verpflichtungen zu behindern oder zu vereiteln. Hierzu zählen insbesondere Krieg, Mobilmachung, kriegsähnliche Ereignisse, Unruhe, Streik, Fabrikationsunterbrechungen, Naturkatastrophen, Feuer in unserem Einflussbereich bzw. bei Sublieferanten, gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen. Dauern derartige Ereignisse länger als sechs Wochen oder ist ein Ende dieser Behinderungen durch mehr als sechs Wochen nicht vorhersehbar, sind beide Vertragspartner berechtigt, dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Jede Vertragspartei hat der anderen das auszufolgen, was sie inzwischen erhalten hat; Schadenersatzansprüche des Bestellers sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
(6) Der Besteller wird bei Empfang der jeweiligen Sendung (Hardware oder Software) die außen angebrachte Bezeichnung bezüglich des angelieferten Produktes genau überprüfen. Durch Öffnen der versiegelten Diskettenverpackung (CD-Rom Packung) werden die Software-Lizenzbestimmungen des Herstellers anerkannt, eine nachträgliche Rückgabe oder Umtausch ist nicht zulässig. Erbrachte Dienstleistungen sind von einer Rücknahme generell ausgenommen.
(7) Für die Rechtzeitigkeit der Lieferung der Dokumentation genügt die Versendung auf dem Postwege.
(8) Wir übernehmen für Lieferungen und Leistungen keine Haftung, wenn der Besteller bei Vertragsabschluß die zu liefernde Ware nicht ausreichend bezeichnet hat.
III. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Unsere Preise sind in den jeweils gültigen Preisblättern festgelegt. Alle in den Preisblättern angegebenen Preisen sind Bruttopreise in EURO frei Versandstelle, sämtliche Versandkosten, wie insbesondere Verpackung, Transportkosten und Transportversicherung (falls erwünscht), sowie allfällige Zölle und gesetzliche Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Bestellers. Sämtliche Nebenkosten (diverse Spesen) werden gesondert fakturiert und vom Besteller anerkannt.
(2) Mangels gesonderter schriftlicher Vereinbarung werden Wechsel oder Schecks von uns zahlungshalber nicht angenommen.
(3) Der Besteller ist in keinem Fall berechtigt, eine Aufrechnung gegen bestehende oder behauptete Gegenforderungen vorzunehmen bzw. fällige Zahlungen, aus welchen Gründen immer, insbesondere wegen behaupteter Gegenansprüche zurückzubehalten.
(4) Bei Zustandekommen eines Auftrages sind 30 % vom Gesamtpreis sofort zu begleichen oder die Ware wird per Nachname geliefert. Falls nicht anders vereinbart ist der restliche Betrag sofort nach Lieferung zu bezahlen.
IV.Gewährleistung
(1) Der Käufer hat uns zur Vornahme aller notwendigen Ausbesserungen und Ersatzlieferungen die angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben. Verweigert er diese, so sind wir von der Mängelhaftung befreit.
(2) Wenn wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist für die Ausbesserung oder Ersatzlieferung eines von uns zu vertretenden Mangels fruchtlos verstreichen lassen, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht des Käufers besteht auch bei Unmöglichkeit oder bei Unvermögen der Ausbesserung oder Ersatzlieferung durch uns. Statt des Rücktrittsrechts kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen. Weitere Ansprüche des Käufers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand entstanden sind. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.
V. Sonstige Haftungsbestimmungen
(1) Über die unter IV. hinausgehende Gewährleistungsansprüche haften wir nicht, insbesondere haften wir nicht für Schäden im Vermögensbereich des Bestellers, auch nicht für Folgeschäden jeder Art. Dieser Haftungsausschluss ist jedoch nicht gültig bei vorsätzlicher Schädigung durch uns oder bei auffallend grober Sorglosigkeit oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Mangels gesonderter Vereinbarung übernehmen wir keine wie immer geartete Haftung für die Verletzung gewerblicher Schutzrechte Dritter (wie beispielsweise Patente, Urheberrechte, Markenrechte, Copyrights, Musterschutz, etc.) Eine behauptete Verletzung von gewerblichen Schutzrechten durch Dritte ist uns unverzüglich und umfassend zur Kenntnis zu bringen.
(3) Der Besteller haftet dafür, dass die Verwendungsbeschränkungen bzw. Anweisungen des Herstellers in bezug auf die gelieferte Hardware und/oder Software genauestens eingehalten werden und hält uns diesbezüglich für schad- und klaglos. Derartige Anweisungen des Herstellers oder von unserer Seite können sich insbesondere auf Beschränkungen in der Verwendung der gelieferten Ware (Leistungen) erstrecken. In allen Fällen, in denen unsere Haftungsbegrenzung aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen unzulässig ist, haften wir nur für den Ersatz jenes Schadensbetrages, der uns zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter Berücksichtigung aller uns bekannter oder schuldhaft unbekannter Umstände vorhersehbar war, höchstens jedoch für das vom Besteller empfangene Entgelt.
VI. Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Produkten sowie an den aus der Be- oder Verarbeitung entstehenden Sachen bis zur Erfüllung aller und jetzt oder künftig gegen den Besteller zustehenden Ansprüche vor.
(2) Unser Eigentumsvorbehalt bezieht sich auch auf jene Geldbeträge, die aufgrund der Veräußerung der von uns gelieferten Waren (Leistungen) beim Besteller eingehen; Der Besteller ist zur gesonderten Aufbewahrung dieser Geldbeträge verpflichtet.
(3) Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, vom Vertrag zurückzutreten, wenn über das Vermögen des Bestellers ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder auch nur Zahlungsstockung eintritt.
VII. Datenschutz & Einwilligung des Kunden
Der Kunde ist ausdrücklich damit einverstanden und erteilt seine Zustimmung, dass seine personenbezogenen Daten wie Vorname, Nachname, Anschrift, PLZ, Geburtsdatum und Informationen zur Kontoverbindung für Zwecke der Erfüllung sämtlicher wechselseitigen Rechte und Pflichten aus dem mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag erhoben, übermittelt, verarbeitet und verwendet werden. Der Kunden ist ausdrücklich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten für die Erfüllung der wechselseitigen Rechte und Pflichten automationsunterstützt den Erfüllungsgehilfen der MplusM EDV Concept Consulting GmbH zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde wird im Zeitpunkt der Abgabe seiner Bestellung über die Art und den Zweck der Verwendung seiner personenbezogenen Daten unterrichtet und in Kenntnis gesetzt. Der Kunde ist ausdrücklich mit der Aufnahme seiner personenbezogenen Daten in die Kundendatei der MplusM EDV Concept Consulting GmbH einverstanden und erklärt, bis auf jederzeitigen formlosen Widerruf mit dem Erhalt von Kundeninformationen jeder Art einverstanden zu sein.
VIII. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, so wird sie durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertrages nicht berührt.
IX. Abtretung von Ansprüchen
Der Besteller ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
X. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Innsbruck als vereinbart.
Wenn nicht anderslautend angegeben: Rechnungsdatum = Lieferdatum
Rechnungs-Reklamationen müssen bis spätestens 7 Tage nach Rechnungsstellung schriftlich bei der Firma MplusM EDV Concept Consulting GmbH einlangen. Sollte keine Reklamation innerhalb der o.a. Frist erfolgen, gilt die Rechnung als anerkannt. Teillieferungen / Teilrechnungen sind zulässig.
Es werden ab dem ersten Verzugstag 8% p.a. Zinsen verrechnet.